Schutz und Hilfe
Die einheimischen Fledermäuse stehen seit 1936 unter Naturschutz. Aber der gesetzliche Schutz allein reicht nicht aus. Ein effektiver Schutz derart gefährdeter Tiergruppen ist nur über die Erhaltung ihrer Lebensräume und Quartiere möglich. Fledermausschutz heißt in erster Linie Biotopschutz!
Zum Schutz der Fledermäuse sollten aber auch Renovierungsarbeiten an Gebäuden mit Fledermausvorkommen nur in den Herbst- und Wintermonaten durchgeführt werden. Ebenso sollte - auch im eigenen Interesse - auf den Einsatz giftiger Holzschutzmittel in und an Gebäuden verzichtet und Versteckmöglichkeiten (z.B. auf Dachböden oder unter Holzver-schalungen) erhalten werden.
Neue oder bislang unbekannte Fledermaus-vorkommen zu erkennen ist wichtig!
Weitere Informationen zum Fledermausschutz an Gebäuden:
PDF: » Anbringen von Fledermauskästen
PDF: » Leitfaden Gebäudesanierung
PDF: » Quartiere an Scheunen
PDF: » Merkblatt Kirchensanierung
PDF: » Naturpark-Broschüre "Fledermausschutz in der Praxis"
Fledermausschutz im Wohnbereich:
(1) Blumenwiesen statt Rasen anlegen
(2) Alte Obstbäume erhalten und neue nachpflanzen
(3) Unterschlupfmöglichkeiten unter Holzverschalungen, in Mauerritzen, im Dachboden und in Kellergewölben erhalten bzw. neu schaffen
(4) Dachboden nicht mit giftigen Imprägniermitteln behandeln
(5) Künstliche Quartiere schaffen (Anbringen von speziellen Fledermauskästen)
Ansprechpartner:
Naturpark Bayerischer Wald e.V.
Info-Zentrum 3, 94227 Zwiesel
Tel.: 09922/802480