Gefährdung

../Luchs/wiki2.jpgIn der letzten Fassung der Roten Liste der gefährdeten Tiere Deutschlands (BfN, 1998) wird der Luchs in der Kategorie 2, „stark gefährdet“, geführt. Bundesnaturschutzgesetz und Bundesartenschutzverordnung stufen ihn als „besonders geschützte Art“ ein.
Dennoch wird der Luchs bis heute als jagdbare Art im Bundesjagdgesetz geführt, hat aber eine ganzjährige Schonzeit.

Nach EU-Recht (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie 92/43/EWG) gehört der Luchs zu den Arten (Anhang II), für die Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen, sowie zu den streng zu schützenden Arten von gemeinschaftlichem Interesse (Anhang IV), deren Lebensräume nicht beeinträchtigt werden dürfen.

Die erfolgreiche Wiederansiedelung in Mittel- und Westeuropa kann noch nicht als völlig gesichert gelten, da sich erst erweisen muss, ob die etablierten Populationen langfristig überlebensfähig sind.