Schutzkonzept
Schonzeiten regeln die Bejagung der Hirscharten. So dürfen in Bayern etwa die Kälber, Hirsche und Alttiere nur zwischen dem 1. August und dem 31. Januar bejagt werden. Das Erlegen von Mutter- und Jungtieren sollte sich die Waage halten. Einjährige Tiere dürfen ab dem 1. Juni und ebenfalls bis zum 31. Januar gejagt werden. Weiter unterliegen die Abschusszahlen von Rothirschen einem genauen Abschussplan für das jeweilige Revier.