Schutzkonzept
Ein Schutzkonzept für den Fischotter muss vorrangig die Erhaltung und Entwicklung großflächiger naturnaher Gewässersysteme und strukturreicher Auen zum Ziel haben.
Weitere Zerschneidungen der Landschaft, auch außerhalb von Auen, und technische Eingriffe am Gewässer sollen möglichst vermieden werden.
Im Bereich von bestehenden Siedlungen und Verkehrswegen sind geeignete Maßnahmen durchzuführen, die den Ottern eine gefahrlose Durchwanderung und Überquerung ermöglichen. Schadstoffeinträge und Reusentod sind zu begrenzen.
In Ottergebieten ist es erforderlich, die Erholungsnutzung naturverträglich auszurichten und zu lenken.