Schutz

../Fischotter/wiki-otterbriefmarke.jpgBereits im Jahr 1934 erhielt der Fischotter eine ganzjährige Schonzeit, das Bundesjagdgesetz von 1952 ließ jedoch wieder eine befristete Jagdzeit zu.

Heute ist der Fischotter, der in den „Roten Listen“ Bayerns und Deutschlands als „vom Aussterben bedroht“ aufgeführt wird, laut Bundesjagdgesetz eine zwar jagdbare, aber ganzjährig geschonte Tierart. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist er eine „streng geschützte“ Art, die nicht gestört werden darf und bei der es verboten ist, ihr nachzustellen oder sie zu töten. Ebenso verboten ist der Erwerb eines lebenden oder toten Tieres oder auch eines Teils davon.

Auf internationaler Ebene sind zu nennen:
- das Washingtoner Artenschutzabkommen: Der Fischotter gehört hier zu den streng geschützten Arten, die nicht "genutzt" werden dürfen.
- die Berner Konvention: Der Fischotter wird auch hier als „streng geschützte Tierart“ bezeichnet.
- die FFH-Richtlinie: Hier ist der Fischotter eine „Tierart von gemeinschaftlichem Interesse, für deren Erhalt besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen“, da er eine „streng zu schützende Tierart von gemeinschaftlichem Interesse“ ist.

Diesen gesetzlichen Schutz müssen jedoch ganz konkrete Hilfsmaßnahmen unterstützen, so dass der Fischotter in Ostbayern weiterhin beheimatet ist und sich von hier aus wieder ausbreiten kann: In Zusammenarbeit mit Straßenbau-, Tiefbauämtern und Gemeinden konnten bis jetzt fast 50 Brücken nachträglich durch Einbringen von Steinen oder Montieren von Holzbohlen für den Fischotter durchgängig gemacht werden. Die Überprüfung der optimierten Brückenbauwerke zeigte eine Bevorzugung von Steinen durch die Bayerwaldotter. Mindestens genauso wichtig, wenn nicht sogar wichtiger ist, dass die Gewässersysteme weitgehend intakt und naturnah bleiben. Daher nutzt ein aktiver Fischotterschutz auch vielen anderen bedrohten Tier- und Pflanzenarten.